Der BE-Führer­schein

Er gilt als der reguläre Anhänger­führer­schein, mit dem Du Anhänger mit einer zulässigen Gesamt­masse bis zu 3,5 t ziehen darfst und ist eine weitverbreitete Ergänzung zum Führerschein der Klasse B.
Das heißt, Du darfst fast alle gängigen Anhänger und Wohn­wagen ziehen.
Falls der Anhänger jedoch die Gesamt­masse von 3,5 t übersteigen sollte, darfst Du nur mit einem Lkw-Führerschein der Klasse C1 und C1E diesen ziehen.
Mit der Fahrerlaubnis für die Klasse C1E darfst Du Anhänger mit der zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t ziehen.
Bei uns erlernst Du ganz leicht, wie Du einen Anhänger zu lenken hast.
Denn: Wir haben top-ausgebildete Dozenten, die Dir beim Anhängerführerschein jederzeit zur Verfügung stehen und dafür sorgen, dass Du durch Deine Prüfungen kommst und für den Straßenverkehr gewappnet bist. Deinen Führerschein kannst Du mit 18 Jahren anfangen, mit begleitetem Fahren sogar schon mit 17.

Wenn Du noch Fragen hast, rufe uns doch einfach an. Wir finden auch für Dich das Richtige!

Voraussetzungen & Beschränkungen:

  • Kombination aus Fahr­erlaubnis-Klasse B und Anhänger,
    der nicht unter Klasse B fällt.
  • Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtmasse.
  • Anhänger über 7,5 t Gesamtmasse,
    wenn die Gesamt­masse größer ist als die Leer­masse des Zug­fahrzeugs
  • Anhänger bis 3,5 t.
  • 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei "Begleiteten Fahren"
  • Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschl. Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen
  • Eingeschlossene Führerschein­klassen: AM, L, B

Die Fahrschule im Bergischen Land

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