Führer­schein­klassen
AM, A1 und A2:

Bereits mit 16 Jahren kannst Du den Führer­schein mit der Klasse AM für (Leicht-)­Kraft­räder machen.

Dieser ist auch die Voraus­setzung für das Fahren von Quads, Trikes und Elektro­fahr­zeugen mit einer maximalen Motor­leistung von 4 kW, einem Hubraum von max. 50 cm³ und einer Höchst­geschwindig­keit von max. 45 km/h.

Mit 16 Jahren kannst Du auch den Führer­schein für ein Motorrad machen – und zwar die Klasse A1. Mit dieser Klasse ist Dir das Fahren von Leicht­kraft­rädern, die keine höhere Nennleistung als 11 kW und eine Hub­raum­größe bis zu 125 cm³ haben, erlaubt.

Den Führer­schein A2 kannst Du dagegen erst mit 18 Jahren machen. Damit darfst Du dann ein Motorrad mit der Nennleistung bis zu 35 kW fahren.

Nach weiteren 2 Jahren kannst Du nach einer weiteren theoretischen und praktischen Prüfung dann in die Schwer­gewicht-Klasse der Motor­räder aufsteigen: in die Führerscheinklasse A. Diese hat dann keine Leistungs­ein­schränkung mehr und Du kannst mit ihr alle im Handel erhält­lichen Kraft­räder fahren.

Voraussetzungen und Beschränkungen:

  • Führerscheinklasse AM
  • (Leicht-)Krafträder mit einem Hubraum bis zu 50 cm³
  • Quads und Trikes bis 45 km/h und unter 4 kW
  • Elektrofahrzeuge max. Motorleistung 4 kW
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
  • Führerscheinklasse A1
  • (Leicht-)Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³
  • und einer Nennleistung von weniger als 11 kW
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM
  • Führerscheinklasse A2
  • Krafträder mit einer Nennleistung bis zu 35 kW
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1

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